Zum Inhalt springen

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fassung 01/2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen von Hanno Schmidt  und seinen Auftraggeber*innen. Sie gelten in ihrer zuletzt einbezogenen Fassung auch für zukünftige Leistungen und Beauftragungen, auch ohne gesonderte Erwähnung. Diese AGB gelten nicht gegenüber Auftraggebern, die keine Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

2. Leistungen 

Die von Hanno Schmidt zu erbringenden Leistungen richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung mit folgender Maßgabe:

2.1. Allgemeine Text- und Konzept-Entwürfe, Korrekturwünsche

Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung erstellt sind bis zu 2 Korrektur-Runden an Konzepten und Texten im Preis enthalten. Darüber hinausgehende Korrekturwünsche sind zusätzlich zu vergüten.

2.2 Social-Media-Marketing

Der Auftraggeber akzeptiert, dass Social-Media-Plattformen die Kriterien zur Bewertung eines Posts (Algorithmen, Parameter etc.) jederzeit ändern können. Hanno Schmidt wird Marketing-Maßnahmen daher nach besten Wissen und Gewissen realisieren. Eine bestimmte Positionierung, Anzahl von Zugriffen oder die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs schuldet Hanno Schmidt ebenso wenig wie eine Auskunft über die Art und Weise der Realisierung.

2.3. Suchmaschinenoptimierung (SEO)    

Der Auftraggeber akzeptiert, dass Suchmaschinen die Kriterien zur Platzierung eines Suchergebnisses (Algorithmen, Parameter etc.) jederzeit ändern können. Hanno Schmidt wird die Suchmaschinenoptimierung daher nach besten Wissen und Gewissen realisieren. Eine bestimmte Positionierung, Anzahl von Zugriffen oder die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs schuldet Hanno Schmidt ebenso wenig wie eine Auskunft über die Art und Weise der Realisierung.

2.4. Suchmaschinenwerbung (SEA)

Ist Hanno Schmidt mit der Schaltung bezahlter Suchanzeigen oder sonstiger Suchmaschinen optimierender Kriterien (z.B. Keyword-Advertising, Paid Links) beauftragt, so bestimmt Hanno Schmidt die Schaltung im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Budgets nach billigem Ermessen. Der Auftraggeber stimmt einer Überschreitung des monatlichen Budgets von bis zu 20% zu, wenn gewährleistet ist, dass das vereinbarte Budget über die Vertragslaufzeit im Durchschnitt nicht wesentlich überschritten wird.

2.5. Website-Konzeption

Hanno Schmidt erstellt einen Konzeptvorschlag, der die Seitenstruktur und wesentlichen Elemente der Webseite enthält und gestaltet dem Auftraggeber (ggfs. in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner) eine Visualisierung. Der Auftraggeber wird das vorgelegte Konzept innerhalb von 14 Werktagen ab Vorlage freigeben oder detaillierte Änderungswünsche unterbreiten. Lehnt der Auftraggeber die an die Änderungswünsche angepasste Version mehr als dreimal hintereinander ab, so ist Hanno Schmidt berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Er kann die für den Konzeptentwurf vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer verlangen. Ist keine gesonderte Vergütung für den Konzeptentwurf vereinbart, ist Hanno Schmidt berechtigt, eine anteilige Vergütung in Höhe von 20 % der für die Webseitenerstellung vereinbarten Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu verlangen.

Hanno Schmidt ist in der technischen Umsetzung des freigegebenen Konzepts frei, soweit diese dem Konzept entspricht. Die Webseite wird Hanno Schmidt dem Auftraggeber auf einem Webserver zur Verfügung stellen und die Zugangsdaten hierzu übermitteln. Zur Überlassung von Webspace (Hosting) ist Hanno Schmidt vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung nicht verpflichtet.

Die Einhaltung rechtlicher Anforderungen an die Internetpräsenz (z.B. Zulässigkeit des Impressums, Nutzungsrechte an Marken, Fotos und Texten, Verbraucherschutzrechte) liegt allein im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Hanno Schmidt schuldet insoweit weder eine rechtliche Beratung noch Rechercheleistungen. 

Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, ist Hanno Schmidt nicht zur Pflege der Website verpflichtet.

3. Subunternehmer

Hanno Schmidt ist berechtigt, qualifizierte Dritte zur Auftragserfüllung einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten

4.1. Der Auftraggeber hat Hanno Schmidt alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen (z.B. Zugangsdaten beim Provider) mitzuteilen und Hanno Schmidt bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.

4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Phasen der vertraglichen Zusammenarbeit einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der vertragsrelevante Entscheidungen selbstständig treffen und vertragsrelevante Willenserklärungen wirksam abgeben kann.

4.3. Der Auftraggeber hat die von Hanno Schmidt genannten Voraussetzungen für die Vertragsleistung rechtzeitig und auf die erforderliche Art und Weise bereitzustellen.

4.4. Der Auftraggeber übergibt Hanno Schmidt nur solche Vorlagen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt Hanno Schmidt insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei.

4.5. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Hanno Schmidt ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb von einer Woche mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Auftraggeber das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.

4.6. Sonstige Anfragen von Hanno Schmidt, die der vertragsgemäßen Durchführung der Leistungen dienen, hat der Auftraggeber grundsätzlich innerhalb von einer Woche ab Zugang der Anfrage zu beantworten.

4.7. Vorstehende Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten.

Erbringt der Auftraggeber eine Mitwirkungsleistung nicht rechtzeitig, so kommt Hanno Schmidt nicht in Verzug. Etwaige vereinbarte Termine zur Leistungserbringung von Hanno Schmidt verschieben sich entsprechend unter Berücksichtigung der Projektkapazitäten von Hanno Schmidt.

5. Änderungsverlangen 

Stellt sich im Laufe der Durchführung des Auftrags heraus, dass die ursprünglich vereinbarte Leistung geändert oder wegen verspäteter oder mangelhafter Leistungen des Auftraggebers oder Dritter angepasst werden soll oder muss, gilt Folgendes:
5.1. Eine Änderung liegt vor, wenn die Leistung, die Hanno Schmidt erbringen soll, sich von den Vereinbarungen unterscheidet, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden haben. Dazu gehören auch Änderungswünsche bezüglich des Zeitplanes, der Mitwirkungspflichten oder sonstiger Faktoren. Die Änderung fällt nur dann in den Risikobereich von Hanno Schmidt, wenn er diese aufgrund schuldhaft fehlerhafter Planung zu vertreten hat.

5.2. Will der Auftraggeber seine Anforderungen ändern (Change Request), wird Hanno Schmidt dem zustimmen, soweit es für ihn insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Leistung, Terminplanung, Kosten, Koordinierung mit anderen Leistungen und Qualitätssicherung zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt, kann Hanno Schmidt eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine verlangen.

5.3. Der Auftraggeber  wird auf Verlangen von Hanno Schmidt den Änderungswunsch bis zu dem Grad detaillieren, in dem auch die zu ändernde Leistung vertraglich detailliert ist. Hanno Schmidt wird diese Aufgabe auf Wunsch des Auftraggebers gegen Vergütung nach Aufwand übernehmen.

5.4. Hanno Schmidt ist berechtigt, Mehraufwendungen, die sich aus den vom Auftraggeber gewünschten Leistungsänderungen ergeben, unverzüglich auf der Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste von Hanno Schmidt geltend zu machen.

6. Höhere Gewalt 

Kommt es im Einzelfall zu einer Fertigstellung des Auftrags oder eines Auftragsteils, die nach einem vereinbarten Termin liegt, so trifft Hanno Schmidt kein Verschulden, sofern höhere Gewalt die Ursache der späteren Fertigstellung ist. Fälle höherer Gewalt berechtigen Hanno Schmidt Leistungen so lange nicht fertig zustellen, wie das Ereignis andauert. Wird die Leistung aufgrund der höheren Gewalt dauerhaft, mindestens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten unmöglich, wird die Hanno Schmidt von der Leistungspflicht frei.

Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen von außen herangetragene Umstände, durch die Hanno Schmidt die Erbringung der Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B.Streik, rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel und von Hanno Schmidt nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung.

Wird Hanno Schmidt von der Leistungspflicht frei, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

7. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Vergütungszahlung Recht, die im Rahmen eines Einzelvertrages von Hanno Schmidt erbrachten Leistungen zu nutzen und zu verwerten. Dabei ist es dem Auftraggeber auch gestattet, die Leistungen von Hanno Schmidt zu ändern und zu bearbeiten.

Es ist nicht erlaubt, die erbrachten Leistungen Dritten zu überlassen – beispielsweise Kampagnen-Strukturen herunterzuladen und anderen zur Verfügung zu stellen. 

8. Vergütung

Ist keine Vergütung gesondert vereinbart, so sind die Leistungen nach der allgemeinen Preisliste von Hanno Schmidt zu vergüten. 

Die vereinbarte Vergütung ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne Abzüge.

Sind abgrenzbare Teilleistungen seitens Hanno Schmidt erbracht worden, so sind diese bei vertragsgemäßer Erfüllung durch Hanno Schmidt vom Auftraggeber abzunehmen. Nach Abnahme ist Hanno Schmidt berechtigt, die Vergütung der Teilleistung zu verlangen.

Im Falle der vorzeitigen ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber ist Hanno Schmidt berechtigt, für die noch nicht erbrachten Leistungen ohne Nachweis ersparter Aufwendungen eine Vergütung von 20 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Das Recht, gegen Nachweis ersparter Aufwendungen eine höhere Vergütung zu verlangen bleibt hiervon unberührt.

9. Künstliche Intelligenz (KI)

Hanno Schmidt ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz einzusetzen, insbesondere bei der Einrichtung und dem Betrieb KI-gestützter Funktionen wie Chatbots. Der Einsatz erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der zum Zeitpunkt der Einrichtung verfügbaren Technologie und der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte.

Der Auftraggeber akzeptiert, dass von einer Künstlichen Intelligenz generierte Inhalte und Antworten trotz sorgfältiger Konfiguration im Einzelfall unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein können. Hanno Schmidt schuldet weder eine bestimmte Antwortqualität noch ein bestimmtes wirtschaftliches oder inhaltliches Ergebnis.

Da KI-gestützte Funktionen regelmäßig auf Diensten Dritter beruhen, ist Hanno Schmidt nicht für die Verfügbarkeit, den Funktionsumfang oder Änderungen dieser Drittdienste verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Preis- und Funktionsänderungen des jeweiligen KI-Anbieters, die Hanno Schmidt an den Auftraggeber weitergeben kann.

10. Haftung

Hanno Schmidt haftet nicht für datenschutzrechtliche Konsequenzen der von ihm erbrachten Leistungen. Sollte er diesbezüglich beraten, ist diese Beratung absolut unverbindlich. Das gilt insbesondere für die Formulierung von Datenschutzbestimmungen und ggfs. Tracking-Hinweisen und den Einsatz von Tracking-Mechanismen. 

Hanno Schmidt haftet ebenfalls nicht für die Konformität der Website mit gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit (z. B. BFSG, WCAG). Etwaige Hinweise, Erklärungen oder Mustertexte zur Barrierefreiheit stellen keine Rechtsberatung dar, erfolgen ohne rechtliche Prüfung und ohne Gewähr auf Rechtskonformität.

Im Falle der Installation von Plugins durch den Auftraggeber oder durch Dritte trägt Hanno Schmidt keine Gewähr für die weiterhin einwandfreie Funktion der Website. Eine infolge der Installation erforderliche Fehlerbehebung durch Hanno Schmidt ist vom Auftraggeber nach dem üblichen Stundensatz zu vergüten.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet Hanno Schmidt – außer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Ersatzpflicht des Herstellers nach dem Produkthaftungsgesetz – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme für das konkrete Projekt. 

Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die nach Sinn und Zweck des konkreten Projekts dem Auftraggeber gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 

11. Geheimhaltung 

11.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller Daten, Informationen und Schriftstücke, die ihm bei Vertragserfüllung bekannt wird. 

11.2. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht sind für den Fall vorgesehen, dass ein Geheimhaltungsinteresse von Hanno Schmidt nicht erkennbar, die Informationen ohnehin allgemein zugänglich oder ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt oder ohne Vertragsbruch rechtmäßig von Dritten erworben sind. 

11.3. Diese beiderseitige Vereinbarung entfaltet auch unbeschränkt für die Zeit nach Beendigung des Vertrages Geltung.

12. Vertragslaufzeit, Kündigung

Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden Verträge mit Hanno Schmidt für die Dauer von 6 Monaten geschlossen. Sie verlängern sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch vor, 

- wenn der Auftraggeber gegen die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 11 verstößt,

- wenn keine Einigung in Bezug auf ein Change Request gemäß Ziffer 6 innerhalb angemessener Frist gefunden wird und der anfragenden Partei eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann,

- wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung zur Nachholung in angemessener Frist gegen eine Mitwirkungspflicht gemäß Ziffer 5 oder eine gesondert vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflicht verstößt; einer ausdrücklichen Androhung der Kündigung bedarf es insoweit nicht,

- wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien gestört ist, so dass der kündigenden Partei eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bei Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann.

13. Allgemeines

13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Hanno Schmidt. 

13.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.3. Weitere Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder  nicht durchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.